13.07.2004:
Beschluß des Bezirksbeirats Stuttgart-Süd
"Bauhistorische Untersuchungen und Denkmalschutz im Sanierungsgebiet Heslach"

Interfraktioneller Antrag:

Die Untere Denkmalbehörde wird aufgefordert:

1. an einer in Zusammenarbeit mit der Lokalen Agendagruppe "Sanierung Heslach" zu erarbeitenden repräsentativen Auswahl von Gebäuden in Alt-Heslach mit einer wahrscheinlichen Bausubstanz vor 1841 die zur Altersbestimmung notwendigen bauhistorischen Untersuchungen einschließlich Dendrochronologie zu veranlassen und fachgerecht zu dokumentieren;

2. in Zusammenarbeit mit der Lokalen Agendagruppe "Sanierung Heslach" und dem Bezirksbeirat Stuttgart-Süd eine denkmalschützerische Neubewertung des gesamten, nach Augenschein und Planlage originalen Baubestandes vor 1841 vor allem unter dem Gesichtspunkt der heimatgeschichtlichen Bedeutung vorzunehmen.

Begründung:

Die Erforschung und Darstellung der städtebaulichen Entwicklungsgeschichte auf Alt-Stuttgarter Territorium kann sich kaum mit der gewonnenen Erkenntnisdichte anderer Städte messen und entbehrt weitgehend einer materiellen Grundlage. Im Stadtbezirk Süd verfügt allein der Ortskern von Heslach noch über eine nennenswerte vorgründerzeitliche Bausubstanz. Allerdings sind auch hier (vor allem in der Nachkriegszeit bis in die 1980er Jahre) über die Hälfte der historischen Gebäude (50 von ursprünglich 80) durch Abriss verloren gegangen, ohne dass die Abgänge wenigstens fachgerecht dokumentiert worden wären. Den im Sanierungsgebiet liegenden Resten der dörflichen Bausubstanz droht nun ein ähnliches Schicksal.

Da es sich bei der dörflichen Heslacher Bausubstanz um "anonyme Gebrauchsarchitektur mit schlicht gehaltener Architekturaussage" handelt, ist eine Altersbestimmung per Augenschein kaum möglich. Die über die Bauakten zu gewinnenden Datierungshinweise beziehen sich weitgehend auf spätere Um- oder Anbauten. Die Baujahr-Angaben im Liegenschaftskataster sind lückenhaft und z.T. offensichtlich falsch. Die Voruntersuchung zum Sanierungsverfahren bleibt deshalb in der Bewertung der vorgründerzeitlichen Bausubstanz und deren ortsbildprägenden Eigenschaften auch äußerst vage und widersprüchlich.

Bei der Erstellung der Denkmalliste Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre fand eine umfangreiche Aufnahme von Gebäuden mit Gründerzeit- und Jugenstilarchitektur, die in direkter Nachbarschaft der dörflichen Bausubstanz von Alt-Heslach zahlreich vorzufinden sind, in die Denkmalliste statt (102 Objekte im Sanierungsgebiet). Eine denkmalschützerische Würdigung der “armen³ Dorfarchitektur und ihrer heimatgeschichtlichen Aussagekraft wurde dagegen nur unzureichend vorgenommen; lediglich das Gebäude Hasenstr. 11, dessen Fachwerkauskragungen auch für den Laien deutlich ersichtlich sind, wurde in die Denkmalliste eingetragen. Aus Anlaß des Sanierungsprozesses mit seiner offenkundigen Gefahr für die letzten baulichen Zeugnisse des Stuttgarter " Weilers Heslach" erscheint es dringend geboten, eine Neubewertung dieser vernachlässigten Bausubstanz vorzunehmen.

Antrag angenommen (einstimmig)